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ERKUNDEN SIE OBAN
überlegen Sie mal, was Sie in Oban gerne sehen und tun möchten und erkunden Sie einige der Top-Attraktionen der Region.
IN UND UM OBAN
Oban ist mit seinen vielen Sehenswürdigkeiten und Unternehmungsmöglichkeiten der perfekte Ausgangspunkt. Außerhalb der Stadt könnten Sie ganze Tage damit zubringen, Burgen, Gärten, Dörfer, Strände, Wälder und unterhaltsame und ungewöhnliche Sehenswürdigkeiten zu erkunden - von dem in einen Berg eingebauten Kraftwerk bis hin zum Aquarium, das gleichzeitig eine Robbenauffangstation ist.
Oban selbst ist eine ziemlich kompakte Stadt und man kann vieles leicht zu Fuß erreichen. Es gibt viele kleine Galerien und unabhängige Läden, durch die man bummeln kann, sowie die zentral gelegene regionale Brennerei, ein Schokoladengeschäft und ein Museum. Wandern Sie entlang der Küste zu den Ruinen des Dunollie Castle und den Sandstränden dahinter. Die Sonnenuntergänge sind hier oft spektakulär. Und wenn es Zeit zum Entspannen und Kraft tanken ist, dann kehren Sie in eins der Pubs, Cafés oder Restaurants der Stadt ein.
FISCHPARADIES
Oban ist stolz auf viele Dinge, am meisten jedoch wahrscheinlich auf seinen Titel als Schottlands Hauptstadt des Fischs. Der Ort blickt auf eine langjährige Fischereigeschichte zurück und hier gibt es eine Fülle an Restaurants, die vor Ort gefangenen Fisch und Meeresfrüchte anbieten. Buchen Sie einen Tisch in einem preisgekrönten Restaurant und probieren Sie die exklusiv zubereiteten Gerichte oder genießen Sie heiße, frisch zubereitete Fischgerichte und herzhafte Sandwiches direkt auf dem Pier.
Mehr dazu unter: https://www.visitscotland.com/de-de/destinations-maps/oban/
Ratgeber für Schottland-Reisen nach dem Brexit
Sie möchten gerne Schottland besuchen, aber Sie haben ein paar Fragen zum Thema Brexit? Auf unserer Webseite finden Sie die wichtigsten Informationen sowie hilfreiche Tipps hinsichtlich erforderlicher Reisedokumente, Reise- und Krankenversicherungen, Mobilfunkgebühren, der Mitführung von Haustieren und mehr.
Großbritannien verhandelt derzeit über seinen Austritt aus der Europäischen Union - Schottland wird Sie jedoch weiterhin mit offenen Armen begrüßen und ein Urlaub hier wird genauso magisch sein wie eh und je.
Schottland bietet atemberaubende Landschaften, einzigartige Erlebnisse und bezaubernde Reiseziele. Unsere freundlichen Einheimischen warten nur darauf, Sie willkommen zu heißen und Ihnen unser faszinierendes Land zu zeigen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie für die Planung Ihrer Schottlandreise benötigen, sowie ein paar Ideen, die auf jeder To-Do-Liste stehen sollten. Egal, ob es Ihre erste oder vielleicht auch zehnte Schottlandreise ist!
Bitte informieren Sie sich über die aktuellsten Informationen zum Thema Brexit vor Reiseantritt.
Hinweis: Dieser Überblick enthält Verlinkungen zu externen Webseiten mit englischsprachigen Inhalten. Diese wurden nicht übersetzt.
VOR ANREISE
BENÖTIGE ICH NACH DEM BREXIT EIN VISUM FÜR SCHOTTLAND?
Großbritannien plant, im Oktober 2019 aus der EU auszutreten. Im Falle einer Einigung werden sich die Einreisebestimmungen erst ab 2021 ändern.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann können Sie weiterhin ohne Visum einreisen, insofern Sie irische/r Staatsbürger/in sind oder aus einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz kommen. Jedoch wird sich die erlaubte Aufenthaltsdauer auf drei Monate beschränken.
Weitere Informationen zu Aufenthalten über drei Monate.
WELCHE REISEDOKUMENTE MUSS ICH NACH DEM BREXIT VORZEIGEN?
Dieselben wie bisher - auch wenn Großbritannien ohne ein Abkommen aus der EU austritt. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis genügen, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen.
Bürger anderer Länder müssen wie gewohnt einen gültigen Reisepass vorzeigen.
Hinweis: Sie können nach wie vor mit einem Reisepass einreisen, der in weniger als sechs Monaten abläuft.
WAS IST MIT SCHULGRUPPEN, DIE SCHOTTLAND BESUCHEN?
Mit der sogenannten "List of Travellers" (auch bekannt als Schülersammelliste, Liste der Reisenden und Schülerliste) können Schüler aus EU- und EFTA-Ländern bis zum 31. Dezember 2020 nach Großbritannien reisen. Dies ist unabhängig davon, ob ein Abkommen vorliegt oder nicht.
KANN ICH MIT MEINEM HAUSTIER NACH SCHOTTLAND EINREISEN?
Momentan gibt es keine Änderungen hinsichtlich der Mitführung von Haustieren bei der Einreise nach Großbritannien aus der EU (oder auch aus Nicht-EU-Ländern).
Falls Großbritannien die EU ohne ein Abkommen verlässt, ändern sich jedoch die Richtlinien für die Mitführung von Haustieren bei der Ausreise aus Großbritannien in die EU.
Bitte setzen Sie sich mindestens vier Monate vor Reiseantritt mit Ihrem Tierarzt in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Haustier nach dem Brexit aus Großbritannien zurück in die EU einreisen kann.
Überprüfen Sie die aktuellsten Informationen zum Thema Reisen mit Haustieren nach Großbritannien.
WAS DARF ICH NACH DEM BREXIT BEI DER EINREISE NACH SCHOTTLAND MITFÜHREN?
Informationen hinsichtlich des Transports von Pferden, gefährdeten Pflanzen und Tieren sowie deren Produkten nach Großbritannien nach dem Brexit finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Es wird keine Änderungen bezüglich Lebensmitteln, Pflanzen oder anderen Gegenständen, die Sie bei der Einreise mitführen dürfen, geben.
WIRD MEINE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE WEITERHIN ANERKANNT?
Im Falle einer Einigung, ja. Sollte es keine Einigung geben, dann verliert Ihre Europäische Versicherungskarte in Großbritannien ihre Gültigkeit.
Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie eine ausreichende Reiseversicherung abschließen, um sich für den Fall eines medizinischen Notfalls in Großbritannien abzusichern.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in Großbritannien nach dem Brexit.
REISEN NACH SCHOTTLAND
WIRD SICH DIE ANREISE NACH SCHOTTLAND ÄNDERN?
Der Flug-, See-, Straßen- und Bahnverkehr zwischen Großbritannien und den EU-Ländern wird nach dem Brexit in jedem Fall normal fortgesetzt.
Sollte es keine Einigung geben, dann werden EU-Passagiere weiterhin durch die EU-Passagierrechteverordnung abgedeckt. Wenn Sie Ihre Schottlandreise bei einem EU-Reisebüro oder -veranstalter buchen, werden Sie bei Nichtleistung nach wie vor durch EU-Recht geschützt.
Tipp: Wählen Sie in jedem Fall eine angemessene Reiseversicherung und überprüfen Sie die Bedingungen und Konditionen vor Reiseantritt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
WÄHREND IHRES AUFENTHALTS IN SCHOTTLAND
KANN ICH MIT MEINEM FAHRZEUG IN SCHOTTLAND FAHREN?
Die Fahrvorschriften in Schottland werden sich nach Großbritanniens Austritt nicht ändern. Ihr EU-Führerschein bleibt in jedem Fall weiterhin gültig.
Sie müssen jedoch in folgenden Fällen eine Grüne Versicherungskarte mit sich führen:
- Wenn Ihr Fahrzeug in einem EU- oder EWR-Land und nicht in Großbritannien versichert ist
- Wenn Großbritannien die EU ohne ein Abkommen verlässt
- Wenn Großbritannien die EU ohne eine spezielle Vereinbarung über die Grüne Versicherungskarte verlässt
Falls Ihr Land Mitglied des sogenannten Grüne-Karte-Systems ist, müssen Sie diese mit sich führen. Falls es kein Mitglied ist, muss Ihr Fahrzeug in Großbritannien versichert sein.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Versicherung, ob Sie und Ihr Fahrzeug in Schottland versichert sind.
Mehr Informationen zum Fahren in Großbritannien nach dem Brexit finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
KANN ICH MEIN HANDY IN SCHOTTLAND BENUTZEN?
Falls Großbritannien die EU mit einem Abkommen verlässt und Sie eine SIM-Karte haben, die von einem Mobilfunkanbieter aus einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde, dann zahlen Sie das gleiche für Anrufe, Texte und mobile Daten in Schottland wie in der EU.
Sollte es keine Einigung geben, dann hängen die Kosten von Ihrem Mobilfunkanbieter ab. Erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrem Anbieter, ob in diesem Fall internationale Roaming-Gebühren anfallen werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema.
Die aktuellsten Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt in Großbritannien nach dem Brexit finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung sowie des Auswärtigen Amtes in Deutschland.